Verordnung, betreffend die Aufhebung des unterm 20. Juli d. J. erlassenen Verbotes der Ausfuhr und Durchfuhr von Getreide u. s. w. über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken.

Vom 21. September 1870.
Berlin, Decker 1870. Doppelblatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 557).
* "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.". - Auf der dritten und vierten Seite finden sich als Nr. 560-566 verschiedene konsularische Ernennungen von Kaufleute ("Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes...").

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