Publikandum.

Vom 26. Juli 1867.
Berlin, Decker 1867. 24 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 1). - Gebräunt bzw. Stockflecken. - Seltener Erstdruck ("Gegeben Bad Ems, den 26. Juli, [König] Wilhelm [und] Gr. v. Bismarck-Schönhausen").
* Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. thun kund... Nachdem die Verfassung des Norddeutschen Bundes... [folgen 17 Zeilen Herrschaftstitel] mit dem zu diesem Zweck berufenen Reichstage vereinbart worden, ist dieselbe in dem ganzen Umfange des Norddeutschen Bundesgebietes wie folgt..." (folgt Aufzählung der großen und kleinen Herrschafte bzw. Staaten). - Enthält die "Verfassung des Norddeutschen Bundes" mit seinem "Bundesgebiet. Artikel I. ...Preußen mit...". - Erweitert durch "Allerhöchsten Erlaß vom 14. Juli 1867, betreffend des Präsidenten des Staatsministeriums" (Otto von Bismarck).

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