Verhältnisse der vorzüglichsten in- und ausländischen Gewichte und Ellenmaaße zu den neuen Großherzoglich Hessischen.

Darmstadt den 17ten Juni 1819. Großhz. Hess. Reg.-Bl. No. 1.
Darmstadt, Invaliden-Anstalt 1819. 8 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Als Verordnung über Maße und Gewicht im Großherzogtum Hessen werden über 4 Seiten tabellarisch die Unterschiede in den großen Marktorten gebräuchlichen Einheiten aufgeführt: Von Amsterdam bis Zürich, an Orte in Hessen: Kassel, Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden. Gegenstände, Loth, Centner (Lokalpfund, hessisches Pfund), Ellen (Normalzoll).

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