Gesetz, die Feststellung und Erhaltung der inneren Gränzen betr.

Darmstadt am 22. December 1830.
Darmstadt, Großherzogliche Invaliden-Anstalt 1830. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 79).
* Es gab zwei verschiedene Arten von Grenzen im Großherzogtum Hessen: Die Verwaltungsgrenzen und die Eigentumsgrenzen. 14 Artikel vom 23. October 1830 regelten diese Angelegenheit. - In zwei angefügten Abschnitten mit Nachrichten finden sich den erhaltenen Doktorgrad der Medzin für Franz Bernhard Dupuis aus Mainz, Franz Ludwig Reuling aus Darmstadt und Franz Ludwig Stuttmann aus Mainz, sowie der Arzneikunde (Pharmazie) der Carl Ernst Ludwig Minnigerode aus Darmstadt [zukünftiger Apotheker].

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