Bekanntmachung, den Bau einer festen Brücke über den Rhein bei Horchheim betreffend.

Darmstadt, Großherzogliche Invalidenanstalt 1876. S. 357-360 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Papierränder gebräunt.
* Der einjährigen Brückenbau bei Koblenz erforderte im Interesse der Schifffahrt Regeln für die Durchfahrt, welche z. B. mit stehenden Masten nicht mehr möglich war. Genannt sind in einem abschließenden AbschnittZugpferde, "linksseitiger Leinpfad nach der unteren Spitze der Insel Oberwerth wird daselbst einen s. g. Sprengfähre nach Art ähnlicher in Hafenmündungen üblicher Trajekteinrichtungen...unterhalten werden". - Stichworte: Segelschiffe, Flöße, Hauptöffnung, Bereitstellung von Dampfboote.

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