Aufhebung der bestandenen Beschränkung in Hinsicht des Studierens der Bürger- und Bauernsöhne.

Darmstadt den 14ten Juni 1819. Großhz. Hess. Reg.-Bl. No. 1.
Darmstadt, Invaliden-Anstalt 1819. 8 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Als erste Verordnung vorderseitig auf dieser Ausgabe halbseitig, damit "kein Stand von der höheren Geistesbildung ausgeschlossen seyn soll", sondern Neigung bzw. Fähigkeit und nicht Geburt dafür entscheidend ist.

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