Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch-tschechoslowakischen Notenwechsels über die Einfuhr von Perlmutterknöpfen.

Vom 29. Januar 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. S. 25-28 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 5).
* Diese Verordnung auf den ersten knapp zwei Seiten ("Knöpfe ganz aus Perlmutter", Ausnahme Schale der Trokasschnecke. - Wohl für die Knopffabrikation), danachfolgen etliche Bekanntmachungen der Reichsregierung

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