Gesetz über Danziger und Memelländische Rechtsangelegenheiten.

Vom 4. März 1924.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 169-172 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (RGB I, Nr. 19).
* Enthält drei Artikel auf der ersten Vorderseite, für die Freie Stadt Danzig und das Memelland, gedruckt unterzeichnet durch Reichspräsident Ebert und Reichsminster des Innern [Erich] Emminger. Daran anschließend finden sich noch vier weitere Verordnungen.

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