Gesetz, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung.

Berlin, 22. Juni 1889. RGB No. 13.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. S. 97-144 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* In seiner Tragweite höchst bedeutendes Dokument: Historisch geht die Altersrente auf das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich" zurück für "Personen, welche als Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden", sowie für Betriebsbeamte und Beschäftigte auf deutsche Seefahrzeuge. - Gedruckt unterzeichnet von Kaiser Wilhelm II. von Preußen bzw. Fürst von Bismarck.

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