Gesetz, betreffend die Geschäftssprache der gerichtlichen Behörden in Elsaß-Lothringen.

Berlin, 12. Juni 1889. RGB No. 12.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. 1 Blatt (mit zwei Seiten Text). Gr.-8°.
* "Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen...". Über die Anwendung eines Dolmetscher [wegen der französischen Sprache, deutsch-französisch], Gerichte, Notare, Gerichtsvollzieher usw., sowie Urkundensprache. - Gedruckt unterzeichnet von Kaiser Wilhelm II. von Preußen bzw. Fürst von Bismarck.

5,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 139242