Bekanntmachung, betreffend den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen.

Vom 6. August 1887. Mit mehreren Abb. auf zwei Tafeln.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. S. 395-430 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1744). - Etwas stockfl.
* Bestimmungen über die Schifferprüfung (Schifferpatent) in 59 Paragraphen. Am Anfang die Definition von "Küstenfahrt" (von Antwerpen bis Windau, mit Einschluß der Insel Helgoland, Bornholm, Oeland), "Kleine Fahrt" (Ostsee, Nordsee bis zum 61. Grad nördlicher Breite und Englischer Kanal) und "Große Fahrt". Im Anhang (ab. S. 410) die Prüfungsthemen der Schifferprüfung bzw. Steuermannsprüfung, sowie die 14 Formulare "Zeugniß über die Befähigung zum...".

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