Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Städtischen Bank zu Breslau.

Vom 19. November 1893. RGB Nr. 37.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°.
* Mit dem 1. Januar 1895 hörten die Banknoten der Städtischen Bank zu Breslau auf Zahlungsmittel zu sein, behielten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine. Umtausch war möglich bei dem genannten Geldinstitut oder im Bankhaus Jacob Landau zu Berlin, gegen Bargeld. - Geldgeschichte, Breslau, Schlesien.

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