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Verordnung gegen jugendgefährdende Bücher und Schriften - "Nachdem mißfälligst wahrzunehmen ist, daß sich von Zeit zu Zeit in den Händen vieler, besonders junger Personen, solche Bücher und Schriften befinden, welche der Tugend, den guten Sitten und der christlichen Religion nachtheilige Eindrücke erwecken wodurch leichtsinnige und bevestigte Gemüther irre gemacht, zum Laster gereizet...wird erstlich allen Buchhändlern und Buchdruckern...verbothen, irgend dergleichen...zum Verkauf oder zum Lesen auszugeben, noch weniger zu drucken oder zu verlegen".  150.00 EUR


Ohne Ort, 20. Oktober 1774. Ca. 35 x 45 cm.
"Zum Laster gereizet" wurde schon im Barock ein Teil der Literatur eingeschätzt, dessen Kampf später unter dem Begriff "Schundliteratur" fortgeführt wurde. Ein schöner dekorativer und breitrandiger Aushang. <Bestellnr. 34215> 

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